Schiedsgutachten

Erstattung von Schiedsgutachten im Rahmen von außergerichtlichen Streitbeilegungen im Auftrag der am Konflikt beteiligten Parteien. Dabei handelt es sich vorrangig um die Feststellung von Tatsachen, die Bewertung der Feststellungen und die abschließende Bearbeitung einer fachlichen Lösung zur Beseitigung des Konflikts, die für alle beteiligten Parteien bindend ist.